Elektronischer Akt
Mit dem elektronischen Akt "ELAK" geht die Ära des zeit- und ressourcenaufwändigen Papierakts zu Ende. In der Praxis bedeutet dies, dass sämtlichen Unterlagen elektronisch bearbeitet und weitergeleitet werden.
So werden beispielsweise in der Personalabteilung der Steiermärkischen Landesregierung rund 30.000 Personal- und Sach-Akten mit einem Aufkommen von mehreren hunderttausend Aktenstücken (Anträge, Erledigungen, Vermerke, etc.) pro Jahr, bereits digital geführt und bearbeitet.
Für die Mitarbeiteinnen* und Mitarbeiter der Personalabteilung bedeutet das:
- Jederzeitigen Zugriff auf alle notwendigen Dokumente
- Schnelles Suchen und Finden von Akten
- Gleichzeitige Bearbeitung eines Aktes durch mehrere Personen
- Wegfall von Transportzeiten
- Elektronische Arbeitszuteilung und Weiterleitung (Workflow)
- Laufender Überblick über den Stand der Antragserledigungen
Für die Kundinnen* und Kunden bzw. Mitarbeiterinnen* und Mitarbeiter der Landesverwaltung bedeutet ELAK:
- Raschere Bearbeitung ihrer Anliegen
- Eindeutige Zuständigkeiten im Rahmen standardisierter Bearbeitungsprozesse
- Schnellere Auskunft, da der ELAK eine effizientere Recherche ermöglicht
- Das Recht auf Geheimhaltung sensibler und schutzwürdiger Daten (Datenschutz) durch Schutz vor unbefugtem Zugriff ist gewahrt.