Zentrales Melderegister, Standarddokumenten- und Stammzahlenregister
Zentrales Melderegister (ZMR)
Das Zentrale Melderegister ist ein öffentliches Register, in dem alle Wohnsitzmeldungen einer Person erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit oder ZMR-Zahl) und die Wohnsitzdaten einer natürlichen Person aufgenommen.
Aus der ZMR-Zahl wird das bereichsspezifische Personenkennzeichen abgeleitet, das zur Identifikation einer natürlichen Person im elektronischen Verkehr zwischen Bürgerinnen bzw. Bürger und Behörde dient.
Standarddokumentenregister
Die Bürgerinnen* und Bürger müssen immer wieder Dokumente, wie z.B. die Geburtsurkunde, den Staatsbürgerschaftsnachweis oder die Heiratsurkunde der Behörde vorlegen. Mit dem Zentralen Melderegister ( ZMR) wurde eine Infrastruktur geschaffen, damit die Identifikation einer Person elektronisch erfolgen kann und keine Urkunden mehr vorgelegt werden müssen. Die Behörde erhält durch eine Abfrage im ZMR Daten über den Personenstand und der Staatsbürgerschaft einer Person. Das Standarddokumentenregister ist kein eigenes Register, sondern die Meldebehörde führt im ZMR an, dass die Meldedaten richtig sind, nachdem sie die Originalurkunden geprüft hat.
Stammzahlenregister
Das Stammzahlenregister dient der Errechnung der Stammzahl bzw. eines bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK). Mit Hilfe dieses Personenkennzeichens kann die Behörde eine Person eindeutig identifizieren. Zugleich ist sichergestellt, dass zwischen den einzelnen Verfahren verschiedener Bereiche keine Querverknüpfungen hergestellt werden können, da das Personenkennzeichen verschlüsselt ist und für jeden Bereich einen anderen Wert besitzt.