Amtssignatur
Was ist die Amtssignatur?
Die Verwaltung verwendet ebenso wie die Wirtschaft elektronische Medien zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Damit auch in diesem Fall die entsprechende Sicherheit gewährleistet ist, wurde die Amtssignatur eingeführt.
Die Amtssignatur wird an Stelle einer Unterschrift auf amtlichen Schriftstücken (z.B. Bescheid, Ladung) aufgebracht. Die Amtssignatur ist eine elektronische Signatur bzw. ein elektronisches Siegel im Sinne des Signatur-und Vertrauensdienstegesetzes und zeigt, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. Wer ein amtssigniertes Dokument bekommt und Zweifel an dessen Herkunft oder Echtheit hat, kann die Amtssignatur überprüfen (Details siehe unten).
Die Amtssignatur ist in den §§ 19 und 20 E-Government Gesetz (E-GovG) geregelt. Das amtssignierte Dokument einer Behörde hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Jedes amtssignierte Dokument enthält
- eine im Internet gesichert veröffentlichte Bildmarke,
- den Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, und
- den Hinweis zur Prüfmöglichkeit der Amtssignatur bzw. des Ausdrucks.
Die nachstehende Bildmarke wird von allen Behörden und Dienststellen verwendet, die dem Land Steiermark organisatorisch zugeordnet sind, insbesondere Bezirkshauptmannschaften und Agrarbezirksbehörde, Landesregierung, Landeshauptmann und Amt der Landesregierung;
ausgenommen ist nur das Landesverwaltungsgericht Steiermark (siehe unten).
Zur gesicherten Veröffentlichung gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG gelangen Sie durch Klicken auf die Bildmarke.
Die Bildmarke des Landesverwaltungsgerichts Steiermark ist auf dessen eigener Homepage gesichert veröffentlicht » http://www.lvwg-stmk.gv.at/amtssignatur
Wie kann man ein amtssigniertes Dokument prüfen?
Amtssignierte Dokumente werden im PDF-Format erstellt. Zum Lesen auf dem PC benötigen Sie daher ein Programm, das PDF-Dateien anzeigen kann (z.B. Acrobat Reader).
Wenn Sie ein amtssigniertes Dokument in Form einer Datei bekommen haben - z.B. per E-Mail - und die Amtssignatur überprüfen möchten, machen Sie das so:
- Sie speichern zuerst die Datei ab
- und laden sie dann im Internet beim Prüfdienst des Landes Steiermark hoch.
- Wenn Sie nun „Prüfen" anklicken, sehen Sie, ob die Amtssignatur gültig ist und ob das Dokument seit dem Zeitpunkt der Signatur unverändert ist.
Ansicht und Prüfergebnis im Adobe Acrobat Reader
Am 08.11.2024 wurde die Amtssignatur des Landes Steiermark auf ein neues Amtssignaturzertifikat umgestellt. Dieses neue Amtssignaturzertifikat wird vom Adobe Acrobat Reader automatisch erkannt und als vertrauenswürdig eingestuft.
Bei der Anzeige und Interpretation des Prüfergebnisses im Adobe Acrobat Reader sind daher zwei Fälle zu unterscheiden:
Nach der automatischen und erfolgreichen Prüfung des amtssignierten Dokuments im Adobe Acrobat Reader wir die Meldung „Zertifiziert durch Land Steiermark, Land Steiermark, Zertifikat ausgestellt von PrimeSign Qualified Seal CA 2021." mit schwarzem Siegelsymbol oder „Unterschrieben und alle Unterschriften sind gültig." mit einem grünen Haken angezeigt.
Nach der automatischen Prüfung des amtssignierten Dokuments im Adobe Acrobat Reader erscheint die Warnmeldung „Die Gültigkeit der Dokumentzertifizierung ist UNBEKANNT. Der Verfasser konnte nicht überprüft werden."
Damit diese Warnmeldung nicht mehr erscheint, muss das Amtssignaturzertifikat den vertrauenswürdigen Zertifikaten hinzugefügt werden. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- In den Unterschriftsdetails auf „Zertifikatsdetails" gehen (anklicken!).
- Unter der Registerkarte „Vertrauenswürdigkeit" den Button „Den vertrauenswürdigen Identitäten hinzufügen" auswählen.
- Den Warnhinweis mit „Ok" bestätigen.
- Die Checkbox „Dieses Zertifikat als vertrauenswürdigen Stamm verwenden" aktivieren.
- Die Checkbox „Zertifizierte Dokumente" und dessen Unter-Checkboxen „Dynamischer Inhalt", „Eingebettete JavaScripts mit hoher Berechtigungsstufe" und „Privilegierte Systemvorgänge (Netzwerk Drucken, Dateizugriff usw." aktivieren.
- Mit „Ok" bestätigen.
Nachdem das Amtssignaturzertifikat den vertrauenswürdigen Zertifikaten erfolgfreich hinzugefügt wurde, erscheint das Zertifikat des Landes Steiermark.
Hinweis
Falls die Prüfergebnisse des Prüfdienst des Landes Steiermark und des Adobe Acrobat Readers voneinander abweichen, ist das Ergebnis des Prüfdienst des Landes Steiermark verbindlich.
Prüfung von Ausdrucken eines amtssignierten Dokuments
Auch wenn Sie ein amtssigniertes Dokument auf Papier bekommen haben, können Sie die Echtheit des Dokuments überprüfen, falls Sie daran zweifeln. Dazu übermitteln Sie das Dokument an die betreffende Behörde bzw. Dienststelle mit dem Ersuchen um Verifizierung, ob das Dokument von dort stammt.
Bei Ausdrucken amtssignierter Landesgesetzblätter wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die
Redaktion des Landesgesetzblattes.