Elektronische Antragsabwicklung
Bürgerfreundliche E-Government-Lösungen benötigen eine sichere rechtliche Basis. Mit Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes am 1. März 2004 wurde eine ganze Reihe von bestehenden Gesetzen auf die Neuerungen der elektronischen Verwaltung wie zum Beispiel die Bürgerkarte, die elektronische Zustellung oder die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Beteiligten angepasst.
Einen zentralen Punkt von E-Government stellt die elektronische Antragsabwicklung dar. Bürgerinnen* und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften bzw. andere öffenltiche Stellen (Gemeinden, Kammern, Banken, etc.) haben durch die neuen Informationstechnologien bereits heute die Möglichkeit, weitgehend unabhängig von Zeit und Ort Anträge elektronisch zu stellen oder per E-Mail mit Behörden und deren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern zu kommunizieren ... siehe dazu die E-Government Formulare oder die E-Government Lösungen und Anwendungen.