Technische Voraussetzungen / Organisatorische Beschränkungen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen* und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Schriftverkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich des Landes Steiermark werden allgemeingültige organisatorische Beschränkungen und technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Die Amtsstunden der einzelnen Behörden finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Behörde bzw. den Dienststellen des Amtes.
Anbringen an die Behörde des Landes Steiermark können rechtswirksam per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail an die jeweilige Adresse der zuständigen Behörde, Abteilung oder Fachabteilung (siehe Telefonbuch) eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z.B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird in Abstimmung mit den anderen Gebietskörperschaften die Verwendung folgender Formate bestimmt:
Format | Erstellbar / lesbar mit | Dateierweiterung | Kommentar |
Text | Editor, Mail, usw. | *.TXT | |
Portable Document Format |
Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme | ||
Rich Text Format | Word for Windows, Office Programme, usw. | *.RTF | |
Word | Word for Windows, Open Office | *.DOC, *.DOCX |
MS Office 97, 2000, 2003, 2007, 2010 |
Excel | Excel for Windows, Open Office Calc | *.XLS, *.XLSX | |
GIF | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.GIF | |
JPG | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.JPG, *.JPEG | |
PNG | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.PNG | |
TIFF | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.TIFF, *.TIF | |
ZIP | ZIP, Winzip | *.ZIP | ZIP-Container mit Dateien der angeführten Formate |
Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Behörde/Abteilung eingesetzt werden.
Dateien mit aktiven Inhalten wie zum Beispiel Makros oder Javascript werden nicht unterstützt.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
Es wird empfohlen, PDF-Formulare zunächst lokal zu speichern und erst danach mit einem entsprechenden Programm (z.B. Adobe Reader) zu öffnen.
Elektronische Signaturen werden auf Dokumenten (z.B. Formularen, Beilagendokumenten) als relevant entgegengenommen, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens unter
https://signaturpruefung.gv.at/ erfolgreich geprüft werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Amtssignatur https://as.stmk.gv.at/.
Zur Erreichung eines höheren Benutzerkomforts, einer höheren Datenqualität und einer rascheren Abwicklung stehen eine Reihe intelligenter elektronischer Formulare (Online-Formulare) zur Verfügung. Diese Formulare sind über das E-Government Portal des Landes Steiermark erreichbar.