Häufige Fragen
zur Verwendung Verfahrensbeschreibungen und Online-Formularen
Wenn unmittelbar nach dem Senden eines Online-Antrages ein Fehler auftritt, kann dies folgende Ursachen haben:
- Der Dateinamen enthält nicht erlaubte Sonderzeichen bzw. der Dateiname ist zu lange
- Sonderzeichen wie Bindestriche (-) oder Unterstriche (_) dürfen verwendet werden.
- Sonderzeichen wie Leerzeichen ( ), Punkte (.), Umlaute (ä, ö, ü) und Prozent (%) sollten nicht verwendet werden.
- Sonderzeichen wie \ / : * ? " < > | sind in Dateinamen nicht erlaubt.
- In Einzelfällen können durch Fehler beim Erstellen, manuellen Speichern oder Konvertieren von Dateien sowie bei der Nutzung von Konvertierungsprogramme technische Probleme auftreten.
Bitte prüfen Sie, ob die hochgeladene Datei die korrekte Dateiendung besitzt und sich ordnungsgemäß öffnen lässt. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie mit "speichern unter" und der Auswahl des Dateityps Sie Dateien neu konvertieren.
Mit der Funktion "Zwischenspeichern" können Sie Ihre Formulardaten abspeichern. Diese Funktion steht Ihnen auf jeder Formularseite zur Verfügung. Mit Klick auf "Zwischenspeichern" wird lokal auf Ihrem Computer eine XML-Datei abgespeichert, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt auf der ersten Formularseite mit der Funktion "Daten laden" hochladen können.
Damit können Sie sichergehen, dass die gemachten Angaben auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen und nicht verloren gehen - z.B. wenn Sie noch nach Daten recherchieren oder Beilagen organisieren müssen.
Die von Ihnen im Online-Formular angeführte Adresse wird sobald Sie auf „Weiter" klicken im Hintergrund mit dem österreichischen Adressregister abgeglichen. Selbst kleine Abweichungen im Text verursachen eine Fehlermeldung.
Für eine fehlerfreie Erfassung stellen wir Ihnen eine Suchfunktion im Adressregister zur Verfügung. Diese befindet sich hinter dem kleinen grünen „i" bei den Adressfeldern (Straße, Hausnummer und PLZ, Ort). Zur Verwendung der Ausfüllhilfe beachten Sie bitte die weiteren Bedienungshinweise.
Falls die von Ihnen eingegebene Adresse korrekt ist, diese aber nicht im Adressregister vorhanden ist, haben Sie die Möglichkeit diese Adresse im Adressregister zu erfassen. Ausländische Adressen müssen generell erfasst werden.
Zur Herstellung einer gesicherten Verbindung zwischen Ihrem Browser und unserem Formularsever verwenden wir ein Zertifikat der Firma A-Trust, das von einigen Browsern standardmäßig nicht als vertrauenswürdig eingestuft ist.
Wenn Sie dieses Zertifikat als vertrauenswürdig einstufen, erhalten Sie den Sicherheitshinweis beim Aufruf des Online-Formulars nicht mehr.
Benützen Sie den Microsoft-Browser Internet Explorer, können Sie im Menü Extras, Internetoptionen in der Registerkarte Sicherheit die vertrauenswürdigen Sites festlegen. Fügen Sie unter dem Menüpunkt „Sites" die entsprechenden Webseiten hinzu.
Verwenden Sie einen Mozilla-Browser (z.B. Firefox), können Sie die Einstufung wie folgt vornehmen:
Fehlermeldung: Sichere Verbindung fehlgeschlagen
1. Benutzen Sie den Link „Oder Sie können eine Ausnahme hinzufügen..."
2. Ausnahme hinzufügen
3. Zertifikat herunterladen
4. Sicherheitsausnahmeregel bestätigen
Die WEB-Anwendungen des Landes Steiermark setzen folgende Web-Browser voraus:
• MS Internet-Explorer 5.0 od. 5.5 mit jeweils SP1 (oder höher) mit 128 BIT-Verschlüsselung
• Netscape 5.0 (oder höher)
Einstellungen im Browser (Beispiel für Internet Explorer 5.0)
Allgemein - temporäre Internet Dateien:
• neuere Versionen der gespeicherten Seite suchen: automatisch oder immer
Sicherheitseinstellungen:
• aktivieren von JavaScript
• aktivieren von Cookies (nicht gespeichert)
• HTTP1.1 verwenden (immer)
• keine Aufforderung zur Clientzertifikatsauswahl, wenn kein oder ein Zertifikat vorhanden aktivieren
Erweiterte Einstellungen:
• bei ungültigen Zertifikaten warnen
• bei Wechsel zwischen sicheren und unsicheren Modus warnen
• warnen, wenn Formulardaten umgeleitet werden
• SSL3.0 verwenden
• SSL2.0 nicht verwenden (Qualität der Sicherheit ist zu gering)
Bitte beachten Sie die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen an das Land Steiermark.